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C 7.6.8 Steuerapparate

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Die zur Freigabe bzw. Sperrung von Verbrauchern erforderlichen Steuerapparate sind grundsätzlich bauseits zu liefern und zu montieren. Diese Steuerapparate (Schaltschütz) dürfen nicht durch manuelle Betätigung eingeschaltet werden können. Steuerstromkreise von Tonfrequenzrundempfängern sind möglichst kurz und übersichtlich zu halten. Sie dürfen nicht zu Steuerkästen oder zu einzelnen Verbrauchern geführt werden. Die Netzbetreiberin behält sich vor, bei grösseren Anlagen wie Überbauungen mit mehreren Gebäuden und zentralisierten Messeinrichtungen, Elektroheizungen usw., den Standort der Schaltapparate (z. B. Aussenkasten oder Hauptverteilung) zu bestimmen. Über die allfällige Montage von zusätzlichen Trennrelais entscheidet die Netzbetreiberin.
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