C 7.1.3 Montage von Mess- und Steuereinrichtungen
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Für die Montage von Mess- und Steuereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Montagetermins die Apparate ab dem vorgeschalteten Bezüger- und Steuerüber-stromunterbrecher mit Netzspannung versorgt werden können. Um ungewollte Spannungsversorgungen in den Installationen zu verhindern, sind die entsprechenden Abgangskabel an den Klemmen nicht angeschlossen. (pdf) |


