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C 5.1.6 Verantwortung Liegenschaftseigentümer

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EWS
Der Liegenschaftseigentümer (Liegenschaftseigentümergemeinschaft) ist in seiner Liegenschaft verantwortlich für eine einwandfrei funktionierende Abdichtung (wasser- und gasdicht) und Entwässerung der Rohr- und Kabeleinführung. Die VNB lehnen jegliche Haftung für undichte Rohr- und Kabeleinführungen, insbesondere auch der Abdichtung zwischen Rohr und Gebäude ab.

Um die Betriebssicherheit von Hausanschlusskästen (HAK) zu gewährleisten, sind die Abgangsleitungen mit Kabel und entsprechender Kabelverschraubung auszuführen.

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