C 5.1 Erstellung des Netzanschlusses
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C 5.1.2 Aussenkasten oder Nische für Hausanschlusskasten Bei Neubauten & Anpassungen am Netzanschluss: Bis zur Anschlussgrösse ≤ 315A ist der Hausanschluss Aussen am Gebäude zu errichten. Für alle Abweichungen von dieser Regel ist vom Netzbetreiber vor der Ausführung die Genehmigung einzuholen. Bei Umbauten und Sanierungen der elektrischen Hausinstallation: Beim Ersatz der elektrischen Hauptverteilung, bei Leistungserhöhungen oder zusätzlichen Messapparaten gelten die gleichen Regeln wie bei Neubauten. Das bedeutet insbesondere, dass der Zugang wie bei Neuanlagen gewährleistet werden muss. (pdf) |
| alle VNB | C 5.1.2 Aussenkasten (Montage, Masse, Entwässerung) |


